Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen im Harz

Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen im Harz

Förderanträge können bis zum 31.10.2022 gestellt werden

(derharz) Auch im Jahr 2022 fördert das Land Niedersachsen Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen. Es können Fördersummen von 1.000,00 EUR bis maximal 25.000,00 EUR beantragt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 %. Die Förderung wird in der Regel in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt. Die Anträge können bis zum 31.10.2022 beim Regionalverband Harz gestellt werden (Posteingang). Der Regionalverband Harz ist Landschaftsverband für das Gebiet des Landkreises Goslar.

Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. eingetragene Vereine, gGmbHs oder Stiftungen. Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören (z. B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren). Gefördert werden u.a. bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur und Veranstaltungstechnik.

Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken und Neubauten, in der Regel auch nicht bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes oder einer Kommune.

Voraussetzung für eine Förderung durch den Regionalverband Harz ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan. Die entsprechenden Unterlagen stehen unter www.harzregion.de zum Download zur Verfügung.

Quelle: Regionalverband Harz e. V., 23.08.2022
Bild: pixabay

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