Digitale Bauakte geht am 1. Juni 2023 an den Start

Margarethe Brandt (Leiterin der Fachgruppe Technik) und Anke Ristau (Leiterin des Fachdienstes Bauen beim Landkreis Goslar) (von links) blicken der papierlosen Zeit in der Baubehörde mit Freude entgegen. Die Zeit der Aktenberge im Bereich der Baugenehmigungen soll ab 1. Juni 2023 dem digitalen Weg weichen.
Margarethe Brandt (Leiterin der Fachgruppe Technik) und Anke Ristau (Leiterin des Fachdienstes Bauen beim Landkreis Goslar) (von links) blicken der papierlosen Zeit in der Baubehörde mit Freude entgegen. Die Zeit der Aktenberge im Bereich der Baugenehmigungen soll ab 1. Juni 2023 dem digitalen Weg weichen.

Landkreis Goslar setzt auf weitere Digitalisierung seiner Dienstleistungen

(derharz) Der Landkreis Goslar führt zum 1. Juni 2023 die digitale Bauakte ein und bietet damit Bauherren, Architekten und Behörden einen neuen und zeitgemäßen Weg zur Baugenehmigung. Im bisherigen Verfahren wurden mitunter enorme Papieraktenberge zusammengetragen, da je nach Aufwand und Umfang viele Beteiligte verschiedene Unterlagen einbringen. Mit der digitalen Bauakte soll dieser Prozess fortan gestrafft und papierlos gestaltet werden.

Landrat Dr. Alexander Saipa bezeichnet die Einführung als wichtigen Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. „Wir haben ganz gewiss noch viel Arbeit vor uns, wenn wir uns den Fortschritt bei der Digitalisierung in deutschen Behörden anschauen. Beim Landkreis befinden wir uns inzwischen auf einem erfreulichen Weg. Die digitale Bauakte ist dabei ein wichtiges Mosaik, auch unabhängig davon, dass wir gesetzlich zur Einführung verpflichtet sind.“

Der Gesetzgeber schreibt seit 1. Januar 2022 in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vor, dass so genannte baurechtliche Verfahren digital einzureichen sind. Den Bauaufsichtsbehörden wurde für die Umstellung eine Übergangsfristfrist bis zum 1. Januar 2024 eingeräumt. Die Goslarer Kreisverwaltung hat von dieser Option Gebrauch gemacht, kann nun aber doch früher an den Start gehen.

Anke Ristau, Leiterin des Fachdienstes Bauen beim Landkreis, erläutert, dass der Startschuss für die Einführung der digitalen Bauakte bereits im Februar 2021 erfolgte, ein langwieriges Vergabeverfahren in der Folge jedoch viel Zeit gekostet hat. Heute hat Ristau indes nur noch die vielen Vorteile im Blick. „Die Digitalisierung der Bauakte wird nicht nur zu mehr Wirtschaftlichkeit beitragen, sondern den gesamten Prozess vereinfachen, weil beispielsweise der Postweg entfällt. Darüber hinaus haben die am Verfahren Beteiligten immer alles auf einen Blick greifbar, da alle Unterlagen in einem so genannten digitalen Projektraum zusammengetragen werden. Dieser digitale Raum ist natürlich geschützt und nur für die Beteiligten erreichbar“, so Anke Ristau.

Margarethe Brandt, Leiterin der Fachgruppe Technik in der Baubehörde, ergänzt: „Wir haben das digitale Verfahren in den vergangenen Monaten auf Herz und Nieren geprüft und natürlich auch alle Beteiligten umfangreich geschult. Für den Start in der kommenden Woche sehen wir uns daher gut gerüstet.“

Anträge auf Papier können künftig nur in Ausnahmefällen angenommen werden. Grundsätzlich ist es erklärtes Ziel der Kreisverwaltung, den gesamten Prozess – von der Annahme über die Bearbeitung aller baurechtlichen Verfahren bis hin zur Genehmigung – digital abzuwickeln. In der Baubehörde des Landkreises Goslar gehen jährlich im Schnitt 400 Bauanträge ein. Die digitale Bauakte wird nicht nur zu mehr Bürgerfreundlichkeit, sondern auch Transparenz beitragen.

Der Landkreis setzt das digitale Bauantragsverfahren „ITeBAU“ der Firma ITEBO (Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH) ein. Bei der erstmaligen Nutzung des virtuellen Bauamts „ITeBau“ müssen sich die Nutzer legitimieren und registrieren. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite unter www.landkreis-goslar.de unter der Rubrik „Bauen-Wohnen“.

Selbstverständlich sind die Zeichen nicht nur in der Baubehörde des Kreises auf Digitalisierung gestellt. Auch in vielen weiteren Bereichen werden digitale Lösungen erarbeitet beziehungsweise sind bereits verfügbar. So sind über das im April vergangenen Jahres gestartete Serviceportal bereits 60 Leistungen im Angebot, 21 davon sind vom Landkreis. Diese reichen vom digitalen BAföG-Antrag über die Schüleranmeldung bis zur Terminbuchung in der Kfz-Zulassungsstelle. Zukünftig werden dort natürlich auch die Leistungen zu baurechtlichen Verfahren zu finden sein.

Neben dem Landkreis Goslar sind bislang die Gemeinde Liebenburg sowie die Städte Goslar und Bad Harzburg an das Serviceportal angeschlossen. Die Städte Langelsheim, Seesen, Braunlage sowie die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld sollen nach Möglichkeit bis zum Jahresende folgen.

Quelle und Bild: Landkreis Goslar, 25.05.2023

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