Betreuungsbehörde im Landkreis Harz feiert 30. Geburtstag

Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Landkreises Harz
Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Landkreises Harz

2022 wird im Landkreis Harz „30 Jahre Betreuungsrecht“ gefeiert

(derharz) In Halberstadt einem Festakt steht am 5. Oktober die Arbeit der Betreuungsbehörde sowie der Betreuungsvereine im Landkreis Harz im Mittelpunkt. „Den Bürgern helfen und auch komplizierte Situationen gut zu meistern, das ist unser Hauptanliegen“, sagt Diplom-Sozialpädagogin Ute Schinzel von der Betreuungsbehörde.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts im Jahr 1992 entstand die Betreuungsbehörde. Seit 2018 hat diese ihren Hauptsitz in Quedlinburg. Neben der fachlichen Beratung von Betreuern und Netzwerkpartnern liegt der Arbeitsschwerpunkt der in der Bahnhofstraße 15 ansässigen Behörde mit 13 Mitarbeitern in der Sozialbegutachtung von Menschen mit Beeinträchtigungen in schwierigen Lebens- und Entscheidungslagen.

Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner bei Fragen zu rechtlicher Betreuung und Vorsorge. In Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht wird die Notwendigkeit und der Umfang der rechtlichen Betreuung geprüft. Vor Ort und im persönlichen Gespräch mit Betroffenen und Angehörigen wird dann geklärt, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist.

Jeder Mensch kann in eine Lebenslage geraten, in der er die Unterstützung und Beratung eines anderen braucht. Ein Unfall, der Eintritt einer schweren Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte könnten eine solche Ursache sein. Dennoch geht das tägliche Leben mit all den Entscheidungen und Konsequenzen weiter.

Dann ist es gut, für große und kleine Eventualitäten des Alltags vorgesorgt zu haben. „Oftmals sind einem die Möglichkeiten und Notwendigkeiten gar nicht im Einzelfall bekannt und das ist der Moment, wo wir als Behörde zur Seite stehen können.“

Die Begriffe Entmündigung oder Vormund tauchen zumindest immer seltener auf. „Daher und durch viele positive Berichte betreuter Menschen und deren Interessenvertreter dürfen wir annehmen, dass die Selbstbestimmungsrechte behinderter und alter Menschen, wenn auch sehr mühsam, durch das Engagement aller Akteure (ehrenamtliche Betreuer, Vereins- und Berufsbetreuer, Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichte, Netzwerkpartner) gestärkt werden konnten“, weiß Ute Schinzel.

Der Begriff der Entmündigung hat sich in den 30 Jahren tatsächlich aus dem Wortschatz vieler Menschen „verdrängen“ lassen. Ob jedoch im Denken über Menschen mit Behinderungen oder alte, gebrechliche Menschen bei dem Gros der Bevölkerung angekommen ist, dass diese gleichberechtigt in ihren bürgerlichen Rechten zu respektieren sind, kann nicht sicher beantwortet werden.

Koordinator und Fachbehörde: Die Betreuungsbehörde ist Koordinator im Betreuungsalltag

Die Thematik „Rechtliche Betreuung“, wie kann ich vertreten werden, wenn ich plötzlich nicht mehr im „Vollbesitz meiner geistigen Kräfte“ bin, was macht ein rechtlicher Betreuer, wie funktioniert eine Vollmacht und welche Sicherheit meiner medizinischen Behandlungswünsche garantiert mir eine Patientenverfügung? … und viele Fragen mehr werden „Dauerbrenner“ bleiben.

In den 30 Jahren gab es zahlreiche Gesetzesänderungen im Betreuungsrecht – in 2005 mit dem VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz), in 2009 mit dem Patientenverfügungsgesetz, in 2014 mit dem Betreuungsbehördenstärkungsgesetz und mit der ganz aktuellen Reform des Betreuungsrechts 2023 im kommenden Jahr. Damit wird die Betreuungsbehörde neue Aufgaben im Rahmen des Betreuungsorganisationsgesetzes übernehmen. So wird es erstmalig eine bundesweit einheitliche Registrierung der Berufsbetreuer geben, welche die Betreuungsbehörde federführend übernimmt. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.

„Unser besonderer Dank gilt den 130 ehrenamtlichen Betreuern für die engagierte und anspruchsvolle Arbeit“, erklärt Ute Schinzel. Mit den Betreuungsvereinen Halberstadt und Quedlinburg verbinde die Betreuungsbehörde eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit, „die wir hier besonders
wertschätzend hervorheben möchten“.

Allen Berufsbetreuerinnen und Betreuern gelte der Dank für ihre professionelle Unterstützung der Betreuungsarbeit. Ohne die enge und innovative Zusammenarbeit mit allen uns verbundenen sozialen Netzwerkpartnern und Behörden, wäre einen Arbeit unmöglich. Der Dank gelte ganz besonders auch den Richterinnen, Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, den Justizangestellten der Betreuungsgerichte für die kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit.

Aufgaben der Betreuungsbehörde Landkreis Harz 

Beratung und Auskunft im Betreuungsrecht
Beratung zur Betreuungsvermeidung durch andere Hilfen
Unterstützung bei der Anregung und Antragstellung von Betreuungen
Prüfung der Betreuungserforderlichkeit
Einführung gesetzlicher Betreuer in ihre Aufgaben sowie Beratung und Unterstützung innerhalb der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
Konfliktberatung zwischen Betreuer und Betreutem
Beratung und Begleitung in den Betreuungsverfahren
Beratung und Beglaubigung zu Vorsorgevollmachten
Unterstützung Bevollmächtigter bei der Ausübung der Vorsorgevollmacht
Gewinnung, Begleitung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer
Halten von Fachvorträgen zu betreuungsrelevanten Themen
Informationen zur Patientenverfügung

Neben der fachlichen Beratung von Betreuern und Netzwerkpartnern liegt der Arbeitsschwerpunkt der in der Bahnhofstraße 15 ansässigen Behörde mit 13 Mitarbeitern in der Sozialbegutachtung von Menschen mit Beeinträchtigungen in schwierigen Lebens- und Entscheidungslagen.

Betreuungsvereine im Landkreis Harz

Betreuungsverein Halberstadt e.V.
Kämmekenstraße 11
38820 Halberstadt
Tel.: 03941/24 443 sowie 58 33 620
Fax: 03941/59 56 89 sowie 58 38 921

Verein für Betreuung und Selbstbestimmung e.V.
Badeborner Weg 2 (Areal „Kaufland“)
06484 Quedlinburg
Tel.: 03946/90 79 95
Fax: 03946/90 19 150

Betreuungsbehörde Landkreis Harz

Bahnhofstraße 15, Haus I und II (Areal „Alte Post“)
06484 Quedlinburg
Tel.: 03941/5970 52 52

Wann kann ich die Betreuungsbehörde des Landkreieses Harz erreichen?

Die Betreuungsbehörde Landkreis Harz hat am Monta, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr. Am Dienstag zusätzlich von 13:00 bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr.

Quelle und Bild: Landkreis Harz, 30.09.2022

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